Datenschutz im Verein

 

Jeder Verein verarbeitet zur Verwaltung seiner Mitglieder personenbezogene Daten. Damit unterliegt man schon einmal grundsätzlich den Ausführungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Diese Daten werden von mehreren Personen / Abteilungen des Vereins zu unterschiedlichen Zwecke verwendet. Um hier rechtskonform zu handeln, stellt der BWK seinen Mitgliedsgesellschaften zwei Arbeitshilfen zur Verfügung.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, sich in unklaren Fällen eine Beratung einzuholen bzw. an einem der Schulungsangebote des Verbandes teilzunehmen.