Vorteile einer Mitgliedschaft im BWK

Beratung

Die Mitglieder des Präsidiums und insbesondere die Fachbeiräte des BWK stehen Ihnen mit Rat und Tat bei allen an­fallenden Fragen (Brauchtum, GEMA, Jugend, Medien, Musik, Recht und Steuern, Tanzsport, Versicherungen) unterstützend zur Seite.

GEMA

Der BDK hat mit der GEMA einen Rahmenvertrag mit zusätz­lichen Rabattierungen für alle Mitgliedsvereine und -gesell­schaften abgeschlossen. Dieser Vertrag wird jährlich für Veranstaltungen und das Tanzwesen angepasst..

Jugend

Seit vielen Jahren ist die Förderung der Jugendarbeit zentrales Thema im Bund Westfälischer Karneval. Die BWK-Jugend hat eine eigene Jugendordnung und ist mit Sitz und Stimme im Verbandspräsidium vertreten. Besondere Schwerpunkte sind die Ausbildung von Jugendleiter:innen und die Prävention sexueller Gewalt.

Netzwerke

Die Zusammenarbeit und der Austausch mit anderen Karnevals­gesellschaften unterstützt die Arbeit im eigenen Verein. Darüber hinaus unterhält der BWK Kontakte zu vielen anderen Regional­verbänden sowie den wichtigen Institutionen des Landes NRW und den regionalen Behörden.

Publikationen

Sie erhalten zwei Mal jährlich eine aktuelle Ausgabe der Zeit­schrift 'Deutsche Fastnacht' des BDK sowie zwei Mal im Jahr eine Ausgabe der "Westfälischen Fastnacht" zugesandt. Darüber hinaus informieren wir Sie mehrmals jährlich per Rundschreiben.

Seminare

Ob Lizenz-Ausbildung, Trainerschulung oder Fachseminare (z.B. "Datenschutz im Verein", "Verein und Steuerrecht" u.v.m.), der BWK bietet seinen Mitgliedsgesellschaften fortlaufend Gelegen­heiten, hinsichtlich der Vereinsführung auf dem Laufenden zu bleiben.

Teufelsturm

Der BWK unterhält in Menden den "Teufelsturm - Heim der west­fälischen Fastnacht". Das Museum gibt zum einen Aufschluss über die Brauchtumsentwicklung im Verbandsgebiet. Gleichzeitig dient das Haus auch als Archiv der fastnachtlichen Bräuche.

Veranstaltungen

Der BWK richtet zusammen mit Mitgliedsgesellschaften regel­mäßig folgende Veranstaltungen aus: Hauptversammlung mit BWK-Kongress, "Westfalen haut auf die Pauke" mit Treffen der Prinzen und Prinzenpaare, BWK-Kinder-Tollitäten-Treffen, bundes­offenes Qualifikationsturnier mit Westfalenmeisterschaften im karnevalistischen Tanzsport.

Verdienstorden

Für verdiente Karnevalisten gibt es unterschiedliche Möglich­keiten, diesen für ihr Engagement zu danken. Sowohl der Bund Deutscher Karneval als auch die Bund Westfälischer Karneval haben diverse Verdienstorden für solche Anlässe. Einzelheiten zur Verleihung regelt die jeweilige Ordenssatzung.

Versicherung

Mit der ARAG - Versicherung hat der Bund Westfälischer Karne­val einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Das Versicherungs­paket beinhaltet u.a. Haftpflicht-, Unfall-, Vertrauensschaden- und Rechtsschutzversicherung.

Wettbewerbe

Im Tanzturnierbereich finden jährlich am 1. Advents-Wochen­ende die Westfalenmeisterschaften im karnevalistischen Tanz­sport statt (mit Qualifikation).
Ab September jeden Jahres bieten sich bundesweit Gelegenheiten bei bundesoffenen Qualifikationsturnier an den Start zu gehen.

Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied im Bund Westfälischer Karneval / Bund Deutscher Karneval können Vereine, Gesellschaften oder Kooperationen werden, die die Pflege und den Schutz des karnevalistischen Brauchtums satzungsgemäß und aktiv verfolgen.

Aufnahmeanträge sind schriftlich - in dreifacher Ausfertigung - an die Geschäftsstelle des Bundes Westfälischer Karneval zu senden.

Die Aufnahme erfolgt durch den Beschluss des BWK-Präsidiums. Auf der nächstfolgenden Hauptversammlung stellen sich die neu aufgenommenen Gesellschaften den Mitgliedsgesellschaften kurz vor.

Mit der Aufnahme in den BWK ist automatisch die Aufnahme in den Bund Deutscher Karneval e.V. verbunden.

Die Aufnahme- und die Mitgliedsbeiträge setzen sich aktuell wie folgt zusammen:

  • Aufnahmegebühr BWK         15,- Euro (einmalig)
  • Aufnahmegebühr BDK          15,- Euro (einmalig)

  • Jahresbeitrag BWK                45,- Euro (jährlich)
  • Jahresbeitrag BDK                 50,- Euro (jährlich)
  • Förderbeitrag Teufelsturm     10,- Euro (jährlich)
  • Förderbeitrag BWK-Jugend     9,- Euro (jährlich)
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                                                 114,- Euro / Jahr              (Stand: 01.2023)

 

Geschäftsstelle des Bundes Westfälischer Karneval e.V.

Postfach 11 11
59701 Arnsberg
Telefon: 02932 496254
E-Mail: geschaeftsstelle@bwk-online.de