Die Mitglieder des Präsidiums und insbesondere die Fachbeiräte des BWK stehen Ihnen mit Rat und Tat bei allen anfallenden Fragen (Brauchtum, GEMA, Jugend, Medien, Musik, Recht und Steuern, Tanzsport, Versicherungen) unterstützend zur Seite.
Der BDK hat mit der GEMA einen Rahmenvertrag mit zusätzlichen Rabattierungen für alle Mitgliedsvereine und -gesellschaften abgeschlossen. Dieser Vertrag wird jährlich für Veranstaltungen und das Tanzwesen angepasst..
Seit vielen Jahren ist die Förderung der Jugendarbeit zentrales Thema im Bund Westfälischer Karneval. Die BWK-Jugend hat eine eigene Jugendordnung und ist mit Sitz und Stimme im Verbandspräsidium vertreten. Besondere Schwerpunkte sind die Ausbildung von Jugendleiter:innen und die Prävention sexueller Gewalt.
Die Zusammenarbeit und der Austausch mit anderen Karnevalsgesellschaften unterstützt die Arbeit im eigenen Verein. Darüber hinaus unterhält der BWK Kontakte zu vielen anderen Regionalverbänden sowie den wichtigen Institutionen des Landes NRW und den regionalen Behörden.
Sie erhalten zwei Mal jährlich eine aktuelle Ausgabe der Zeitschrift 'Deutsche Fastnacht' des BDK sowie zwei Mal im Jahr eine Ausgabe der "Westfälischen Fastnacht" zugesandt. Darüber hinaus informieren wir Sie mehrmals jährlich per Rundschreiben.
Ob Lizenz-Ausbildung, Trainerschulung oder Fachseminare (z.B. "Datenschutz im Verein", "Verein und Steuerrecht" u.v.m.), der BWK bietet seinen Mitgliedsgesellschaften fortlaufend Gelegenheiten, hinsichtlich der Vereinsführung auf dem Laufenden zu bleiben.
Der BWK unterhält in Menden den "Teufelsturm - Heim der westfälischen Fastnacht". Das Museum gibt zum einen Aufschluss über die Brauchtumsentwicklung im Verbandsgebiet. Gleichzeitig dient das Haus auch als Archiv der fastnachtlichen Bräuche.
Der BWK richtet zusammen mit Mitgliedsgesellschaften regelmäßig folgende Veranstaltungen aus: Hauptversammlung mit BWK-Kongress, "Westfalen haut auf die Pauke" mit Treffen der Prinzen und Prinzenpaare, BWK-Kinder-Tollitäten-Treffen, bundesoffenes Qualifikationsturnier mit Westfalenmeisterschaften im karnevalistischen Tanzsport.
Für verdiente Karnevalisten gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, diesen für ihr Engagement zu danken. Sowohl der Bund Deutscher Karneval als auch die Bund Westfälischer Karneval haben diverse Verdienstorden für solche Anlässe. Einzelheiten zur Verleihung regelt die jeweilige Ordenssatzung.
Mit der ARAG - Versicherung hat der Bund Westfälischer Karneval einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Das Versicherungspaket beinhaltet u.a. Haftpflicht-, Unfall-, Vertrauensschaden- und Rechtsschutzversicherung.
Im Tanzturnierbereich finden jährlich am 1. Advents-Wochenende die Westfalenmeisterschaften im karnevalistischen Tanzsport statt (mit Qualifikation).
Ab September jeden Jahres bieten sich bundesweit Gelegenheiten bei bundesoffenen Qualifikationsturnier an den Start zu gehen.
Mitglied im Bund Westfälischer Karneval / Bund Deutscher Karneval können Vereine, Gesellschaften oder Kooperationen werden, die die Pflege und den Schutz des karnevalistischen Brauchtums satzungsgemäß und aktiv verfolgen.
Aufnahmeanträge sind schriftlich - in dreifacher Ausfertigung - an die Geschäftsstelle des Bundes Westfälischer Karneval zu senden.
Die Aufnahme erfolgt durch den Beschluss des BWK-Präsidiums. Auf der nächstfolgenden Hauptversammlung stellen sich die neu aufgenommenen Gesellschaften den Mitgliedsgesellschaften kurz vor.
Mit der Aufnahme in den BWK ist automatisch die Aufnahme in den Bund Deutscher Karneval e.V. verbunden.
Die Aufnahme- und die Mitgliedsbeiträge setzen sich aktuell wie folgt zusammen:
Geschäftsstelle des Bundes Westfälischer Karneval e.V.
Postfach 11 11
59701 Arnsberg
Telefon: 02932 496254
E-Mail: geschaeftsstelle@bwk-online.de