Künstlersozialkasse

 

Bei der Künstlersozialabgabe handelt es sich im Prinzip um einen Arbeitgeberanteil, den jedes Unternehmen zahlen muss, wenn von Künstlern/Publizisten Leistungen erbracht werden oder z. B. das Recht übertragen wird, Werke oder Leistungen dieser verwerten zu können.

Auch gemeinnützige Vereine müssen, wie jeder andere Arbeitgeber, ihre sozialversicherungsrechtlichen Pflichten erfüllen. Dies ist bei dem Engagement externer Künstler zu beachten.

Die Versicherungspflicht beginnt, wenn ein selbstständiger Künstler oder Publizist seine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig ausübt. Als Künstler nach dieser gesetzlichen Regelung gilt derjenige, der Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Unter Publizisten fallen neben Schriftsteller, Journalisten auch Personen, die in anderer Weise publizistisch tätig werden, z.B. auch ein Vortragsredner.

 

 

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